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Feuerversicherung
Die Feuerversicherung ist heute in der Regel ein Bestandteil der Hausratversicherung, bzw. der Gebäudeversicherung. Sie ist dabei eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt.
Durch eine Feuerversicherung ist man gegen Schäden abgesichert, die durch Explosionen, Brand und durch Blitzschlag entstehen können. Zum Teil ist eine Feuerversicherung sogar Pflicht, das heißt sie wird verlangt, beim Kauf einer Eigentumswohnung. Durch eine Feuerversicherung sind damit nämlich nicht nur die Schäden an der eigenen Eigentumswohnung abgedeckt, sondern auch mögliche Schäden an den weiteren sich im Gebäude befindlichen Eigentumswohnungen.
Eine Feuerversicherung empfiehlt sich jedoch aber auch schon bei der Errichtung eines Gebäudes, vielmehr eine so genannte Feuerrohbauversicherung.
Die erste Feuerversicherung gab es dabei bereits im Jahr 1676. Und zwar gründete der Rat im Hamburg die so genannte Hamburger Feuerkasse. Aber schon einige Jahre davor gab es einen Vorläufer, dieser Feuerkassen: 1623 gründeten Russlandmennoniten im Weichseldelta ebenfalls eine Art Feuerversicherungsgesellschaft. Diese nannten sich Tiegenhöfer Feruerversicherung und hatten ihren Sitz in Tiegenhagen. Bei der Hamburger Feuerkasse erstreckte sich dabei der Geltungsbereich jedoch nur auf innerhalb der Ringmauern der Stadt. Der Eintritt ist die Hamburger Feuerkasse war auf freiwilliger Basis. Ein Austritt aus der Hamburger Feuerkasse hingegen war genehmigungspflichtig. Ab 1753 war nach einem Eintritt ein Austritt überhaupt nicht mehr möglich. Und 1817 wurde die Versicherungspflicht für jedes Gebäude eingeführt. 1842 zahlte sich die Hamburger Feuerkasse bereits aus. In diesem Jahr wurden im Hamburg rund 20 Prozent der Wohnhäuser durch einen Brand zerstört. Versichert wurden die Gebäude nach ihrem tatsächlichen Wert. Im Bezug auf die Beitragszahlung kann man damals bereits die Selbstbeteiligung.
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